[England und Wales] - Involuntary manslaughter (dt. ~ ‚fahrlässiger Totschlag‘) bezeichnet im englischen Strafrecht einen Straftatbestand für Tötungsdelikte. Involuntary manslaughter ist nicht durch statute law geregelt, sondern eine common law offence. Das Delikt ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter eine Pers... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Involuntary_manslaughter_(England_und_Wales)